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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025: Was Immobilienmakler jetzt wissen müssen

11. Juni 2025Lesezeit: 7 Minuten

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit direkten Auswirkungen auf Websites, digitale Exposés und Kundenportale von Immobilienmaklern. Viele Makler stellen sich jetzt die Frage: „Muss ich Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern haben?“

Die Antwort: Nein – nicht mit immoprofessional an Ihrer Seite und einem klaren Überblick über Ihre Pflichten und mögliche Ausnahmen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025: Was Immobilienmakler jetzt wissen müssen
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen – insbesondere mit Behinderungen – barrierefrei zugänglich zu machen.

Davon betroffen sind unter anderem:

  • Websites und Online-Portale
  • Digitale Dienstleistungen wie Buchungssysteme, Kundenbereiche oder Exposés
  • PDF-Dokumente und andere digitale Inhalte

Seit dem 28. Juni 2025 müssen neue digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Für bestehende Inhalte gelten Übergangsfristen – größere Updates oder Relaunches müssen jedoch bereits jetzt den Anforderungen entsprechen.

Was genau verlangt denn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verweist auf die europäischen Normen EN 301 549 (Web-Barrierefreiheit) und beinhaltet u. a. folgende Anforderungen:

  • Kontrastreicher Text und gut skalierbare Schriftgrößen
  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  • Alternativtexte für Bilder & Multimedia-Inhalte
  • Sauberer Code für Screenreader
  • Fehlermeldungen & Formulare in klarer Sprache
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28. Juni 2025: Was Immobilienmakler jetzt wissen müssen
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Muss ich als Immobilienmakler meine Website anpassen?

Ja – aber keine Sorge! Wer eine Website oder digitale Dienste gewerblich betreibt, sollte sich grundsätzlich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind laut §2 Abs.1 Satz2 BFSG nicht verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Für alle, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, gilt: Mit immoprofessional haben Sie eine Plattform an Ihrer Seite, die technisch bereits auf die Anforderungen des BFSG vorbereitet ist. Das bedeutet: barrierefreier Code, saubere Struktur, zugängliche Navigation – all das ist bereits umgesetzt. Dennoch bleiben Sie als Makler selbst in der Verantwortung, Ihre Inhalte – wie Texte, Bilder oder PDFs barrierefrei zu gestalten.

Was bleibt für Immobilienmakler selbst zu tun?

Trotz aller technischen Maßnahmen gibt es inhaltliche Aspekte, die Sie als Betreiber selbst kontrollieren müssen – ähnlich wie bei der DSGVO.

Diese Punkte sollten Sie auf Ihrer Makler-Website überprüfen:

  • Textgröße: Achten Sie auf ausreichend große Schrift (mindestens 16 px für Fließtexte).
  • Kontrastverhältnisse: Vermeiden Sie z.B. weißen Text auf hellgrauem Hintergrund. Gut lesbar ist weißer Text auf schwarzem oder dunklem Hintergrund.
  • Alternativtexte für Bilder: Laden Sie Ihre Bilder mit sinnvollen Beschreibungen hoch.
  • Verständliche Sprache: Vermeiden Sie Fachjargon und erklären Sie Begriffe.

Müssen Makler jetzt Angst vor Abmahnungen haben?

Viele Makler fürchten rechtliche Konsequenzen, aber: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht derzeit keine klassische private Abmahnpraxis durch Dritte wie bei der DSGVO vor. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich durch staatliche Stellen.

Zudem gilt: Für viele Einzelmakler oder kleine Büros greift die gesetzliche Ausnahme. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Anpassung, um Bußgelder und technische Nachrüstungen zu vermeiden.

Unser Tipp: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 – prüfen und passen Sie Ihre Inhalte jetzt an, falls noch nicht geschehen. Die immoprofessional-Plattform bietet Ihnen dafür die optimale technische Basis.

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Fazit: Ihre Makler-Website barrierefrei – einfach, sicher, gesetzeskonform

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft viele Makler – aber nicht alle. Kleinstunternehmen unterhalb der gesetzlich definierten Schwellenwerte sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Für alle anderen gilt: Mit immoprofessional setzen Sie auf eine Plattform, die alle technischen Anforderungen des BFSG bereits heute erfüllt. Konzentrieren Sie sich nur noch auf lesbare Inhalte, gute Kontraste und beschriftete Bilder – und Ihre Website ist sowohl barrierefrei als auch zukunftssicher.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Inhalte anzupassen und mit immoprofessional sicher durch das BFSG zu starten!

Tipp: Bei Fragen zu den Themen oder wenn Sie Interesse an unserer Immobiliensoftware oder CRM Immobilien Software haben, können Sie uns auch gerne kontaktieren.

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Häufige Fragen

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen vorschreibt. Es basiert auf dem European Accessibility Act und soll sicherstellen, dass Websites, Online-Dienste und digitale Inhalte für alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für kleine Maklerbüros?

Nicht zwingend. Das BFSG gilt nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro. Viele Einzelmakler oder kleine Büros sind somit von der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Müssen Immobilienmakler ihre Website seit Juni 2025 komplett barrierefrei gestalten?

Ja, wenn Sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen. Seit dem 28. Juni 2025 müssen neue digitale Angebote den Vorgaben des BFSG entsprechen. Bestehende Websites müssen spätestens bei größeren Änderungen angepasst werden. immoprofessional bietet bereits eine BFSG-konforme technische Basis.

Was genau muss auf einer Makler-Website barrierefrei sein?

Zu den BFSG-Pflichten zählen u.a. lesbare Schriftgrößen (mind. 16 px), gute Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, eine tastaturbedienbare Navigation sowie verständlich formulierte Inhalte. Wichtig: Auch PDF-Exposés und Kundenportale müssen barrierefrei gestaltet sein.

Drohen Immobilienmaklern Abmahnungen bei Verstößen gegen das BFSG?

Nein. Im Gegensatz zur DSGVO gibt es beim BFSG keine private Abmahnpraxis. Die Einhaltung wird durch staatliche Stellen kontrolliert. Dennoch können bei Verstößen Bußgelder oder aufwendige Nachbesserungen folgen – ein rechtzeitiges Handeln ist daher sinnvoll.

Wie hilft immoprofessional bei der Umsetzung des BFSG für Makler?

immoprofessional ist technisch bereits vollständig BFSG-konform. Die Plattform erfüllt alle Anforderungen an barrierefreien Quellcode, klare Navigation und mobile Optimierung. Makler müssen lediglich ihre eigenen Inhalte – wie Texte, Bilder und PDFs – barrierefrei gestalten.

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